ECE-zugelassene LED-Zusatzscheinwerfer für Personenkraftwagen – rechtssicher nach UN-R 48 & StVZO § 50, energieeffizient und langlebig.
Vorschriften für Fernlicht-Zusatzscheinwerfer
Immer mehr PKW-Fahrer setzen auf LED-Zusatzscheinwerfer, um die Sicht bei Nacht und schlechten Witterungsbedingungen entscheidend zu verbessern. Damit die Nachrüstung rechtssicher ist, müssen die Vorgaben der UN-Regelung Nr. 48 und der StVZO § 50 eingehalten werden. Diese regeln den Einsatz von Fernlicht-Scheinwerfern an mehrspurigen Kraftfahrzeugen.
Nach UN-R 48, Punkt 6.1, sind zwei oder vier Fernscheinwerfer zulässig. Auch nach StVZO § 50 dürfen zwei oder zusätzlich zwei weitere Scheinwerfer angebracht sein: Bei vieren müssen zwei als abdeckbare Fernscheinwerfer ausgelegt sein, die nur für die Lichthupe verwendet werden dürfen.
Gesetzliche Grenzwerte
| Merkmal | Vorgabe |
|---|---|
| Anzahl Fernscheinwerfer (PKW, Klasse M1) | Serienpaar + bis zu 2 zusätzliche (insgesamt max. 4) |
| Bei 4 Scheinwerfern | 2 davon abdeckbar (nur Lichthupe zulässig) |
| Max. Lichtstärke gesamt | 430.000 cd (alle gleichzeitig aktiven Scheinwerfer) |
| Summe der Referenzzahlen | ≤ 100 |
| Lichtfarbe | Weiß, ECE-Prüfzeichen (z. B. „E1“ für Deutschland) |
| Kontrollleuchte | Blaue Einschaltkontrolle Pflicht |
| Schaltung | Nur gleichzeitig oder paarweise; automatisches Erlöschen bei Abblendlicht |
Wichtige Kriterien bei der Auswahl
ECE-Zulassung
Ein gültiges ECE-Prüfzeichen (z. B. „E1“ für Deutschland nach ECE-R112 oder ECE-R149) ist Pflicht. Ohne Prüfzeichen sind die Scheinwerfer im Straßenverkehr nicht zugelassen.
Lichtstärke & Referenzzahl
Die Summe der Referenzzahlen aller gleichzeitig aktiven Fernscheinwerfer muss ≤ 100 betragen. Die Gesamtlichtstärke darf 430.000 cd nicht übersteigen.
Robustheit & Montage
Robuste Gehäuse (IP67/IP68), vibrationsfeste Konstruktion und einfache Montage sind wichtig. LED-Scheinwerfer übertreffen Halogentechnik bei Lebensdauer, Effizienz und Lichtausbeute.
Schaltung und Kontrollleuchte
Fernscheinwerfer dürfen nur gleichzeitig oder paarweise eingeschaltet sein. Die maximale Lichtstärke aller gleichzeitig aktiven Fernscheinwerfer beträgt 430.000 Candela (cd). Beim Umschalten auf Abblendlicht müssen alle Fernscheinwerfer automatisch erlöschen.
Fragen zur rechtssicheren Nachrüstung von Zusatzscheinwerfern? Wir beraten Sie gerne.
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